Kroneneinkürzung

Die Kroneneinkürzung erfolgt in der Höhe und/oder der seitlichen Ausladung in einem Umfang von maximal 20%. Im Einzelfall auch mehr, was in den meisten Städten jedoch genehmigungspflichtig ist. Das arttypische Erscheinungsbild wird hierbei weitgehend erhalten. Teilkürzungen führen wir aus statischen bzw. standortbedingten Gründen durch. Um das arttypische Erscheinungsbild wiederherzustellen ist oft der Rückschnitt der gesamten Krone erforderlich.

zur Kategorie Baumpflege
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