Baumfällungen

Eine Baumfällung wird erforderlich, weil die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, neu gebaut wird oder die Verkehrssicherheit hergestellt werden muss. Wir fällen jeden Baum sicher und mit angepasster Technik und größter Sorgfalt.

Viele Städte und Kommunen verfügen über eine Baumschutzsatzung, in der geregelt wird, ab wann ein Baum zur Fällung beantragt werden muss. Gibt es keine Baumschutzsatzung kann dennoch nicht einfach gefällt werden. Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob die Bäume in Bebauungsplänen stehen und dadurch geschützt sind. Der Landkreis gibt Auskunft.

Wurzelfräsen

Entfernen des Baumstumpfes und der Wurzeln mit einer Fräse

Muss der Wurzelstock entfernt werden, fräsen wir ihn mit unserer Wurzelstockfräse bis zu einer Tiefe von 60cm aus. Das anfallende Fräsgut verleibt entweder am Ort oder wird aufgenommen und entsorgt. Die dadurch entstehende Fräsgrube wird mit Oberboden, oder als Vorbereitung für eine Neupflanzung mit Substrat, verfüllt.

Neupflanzung

Wird nach einer Fällung eine Ersatzpflanzung gewünscht, beraten wir Sie gerne und führen die Pflanzung auch durch. Nach der Anpflanzung sind in der Anwachsphase (2-3 Jahre) eine regelmäßige und ausreichende Bewässerung und eine Kontrolle der Baumandbindung erforderlich. Der Gießrand ist zu erhalten und sauber zu halten.

Jungbaumpflege

Fehlentwicklungen in der Krone beugt man vor, wenn sie bereits beim Jungbaum korrigiert werden. Dann sind die Schnittflächen klein und der Eingriff gering. Die arttypische Wuchsform wird dabei erhalten.

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